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Zwar ist der auf den Bedarf bezogene Energieausweis bereits eine gute Information zur energetischen Güte des Gebäudes, der  praktische Wert für daraus ableitbare Maßnahmen am Gebäude ist jedoch wenig aussagefähig. Wird  deshalb  nicht nur eine Beurteilung des Gebäudes gewünscht, sondern sollen auch konkrete Schritte zur energetischen Verbesserung aufgezeigt werden, ist die Vor-Ort-Beratung mit Erstellung eines  Vor-Ort-Beratungsberichtes  nach BAFA-Vorgabe wesentlich zielführender. Zusätzlich wird diese Form der Energieeinsparberatung erheblich auch mit öffentlicher finanzieller Unterstützung gefördert.  Die Vorgaben hierzu sind in einer Richtlinie fixiert. Bezüglich detaillierter Angaben  wird auf diese  Richtlinie verwiesen ( BAFA) http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html.    Wurde der Bauantrag für das Gebäude bis zum 31.12.1994 gestellt,  ist  ein 50% Zuschuss zu den Beratungskosten  bis zu max. 300,- €  für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie max. 360,- €  für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten möglich.  Im Rahmen dieser umfassenden Vor-Ort-Beratung kann ich Ihnen  konkrete, wirtschaftlich bewertete  und speziell auf Ihr Gebäude abgestimmte Vorschläge zu Energieeinsparmaßnahmen erstellen. 

Meine  Energieberatung "Vor-Ort-Beratung" beginnt mit einer möglichst eingehenden Analyse des Gebäudes und der Gebäudedaten. Diese setzt in der Regel auch das Vorhandensein von  Bauunterlagen wie Plänen und  Baubeschreibung voraus. Dies ist jedoch nicht Bedingung, denn fehlende Daten können auch mit etwas mehr Aufwand unmittelbar am Gebäude ermittelt  werden. Kritische Stellen können auch messtechnisch zum Beispiel mit Temperaturmessung  in Infrarottechnik erfasst bzw. kontrolliert  werden.

Wichtig ist  auch die  Erfassung aller bereits durchgeführten Veränderungen bzw. Maßnahmen wie z.B. die Veränderung der Gebäudehülle im Rahmen eines Dachausbaus. Stehen bisherige Verbrauchsdaten zur Verfügung, kann dies insbesondere Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von vorgeschlagenen Maßnahmen oder Varianten weiter präzisieren. Denn bei aller Notwendigkeit von Einsparmaßnahmen und der Sinnfälligkeit des Einsatzes  alternativer Energien sollten sich alle Vorschläge auch wirtschaftlich für die Nutzung des Gebäudes darstellen lassen.  Zusätzlich  sind ebenfalls geförderte  Untersuchungen zur Stromeinsparung oder auch einer separaten Thermografieuntersuchung möglich.