Zwar ist der auf den Bedarf bezogene Energieausweis bereits eine gute Information zur energetischen Güte des Gebäudes, der praktische Wert für daraus ableitbare Maßnahmen am Gebäude ist jedoch wenig aussagefähig. Wird deshalb nicht nur eine Beurteilung des Gebäudes gewünscht, sondern sollen auch konkrete Schritte zur energetischen Verbesserung aufgezeigt werden, ist die Vor-Ort-Beratung mit Erstellung eines Vor-Ort-Beratungsberichtes nach BAFA-Vorgabe wesentlich zielführender. Zusätzlich wird diese Form der Energieeinsparberatung erheblich auch mit öffentlicher finanzieller Unterstützung gefördert. Die Vorgaben hierzu sind in einer Richtlinie fixiert. Bezüglich detaillierter Angaben wird auf diese Richtlinie verwiesen ( BAFA) http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html. Wurde der Bauantrag für das Gebäude bis zum 31.12.1994 gestellt, ist ein 50% Zuschuss zu den Beratungskosten bis zu max. 300,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie max. 360,- € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten möglich. Im Rahmen dieser umfassenden Vor-Ort-Beratung kann ich Ihnen konkrete, wirtschaftlich bewertete und speziell auf Ihr Gebäude abgestimmte Vorschläge zu Energieeinsparmaßnahmen erstellen.
Meine Energieberatung "Vor-Ort-Beratung" beginnt mit einer möglichst eingehenden Analyse des Gebäudes und der Gebäudedaten. Diese setzt in der Regel auch das Vorhandensein von Bauunterlagen wie Plänen und Baubeschreibung voraus. Dies ist jedoch nicht Bedingung, denn fehlende Daten können auch mit etwas mehr Aufwand unmittelbar am Gebäude ermittelt werden. Kritische Stellen können auch messtechnisch zum Beispiel mit Temperaturmessung in Infrarottechnik erfasst bzw. kontrolliert werden.
Wichtig ist auch die Erfassung aller bereits durchgeführten Veränderungen bzw. Maßnahmen wie z.B. die Veränderung der Gebäudehülle im Rahmen eines Dachausbaus. Stehen bisherige Verbrauchsdaten zur Verfügung, kann dies insbesondere Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von vorgeschlagenen Maßnahmen oder Varianten weiter präzisieren. Denn bei aller Notwendigkeit von Einsparmaßnahmen und der Sinnfälligkeit des Einsatzes alternativer Energien sollten sich alle Vorschläge auch wirtschaftlich für die Nutzung des Gebäudes darstellen lassen. Zusätzlich sind ebenfalls geförderte Untersuchungen zur Stromeinsparung oder auch einer separaten Thermografieuntersuchung möglich.