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Für Neubauten gilt dies generell. Für bestehende Wohngebäude  ist er zumindest bei Verkauf oder Neuvermietung  vorgeschrieben. Während für Gebäude ab fünf Wohneinheiten  zwischen dem auf  Bedarf und dem auf Verbrauch basierenden  Energieausweis  gewählt werden kann, ist für die kleineren Gebäude  nur der Bedarfsausweis  zulässig.


Die Erstellung von Energieausweisen auf der Basis des vorliegenden Bedarfs setzt  Untersuchungen und Berechnungen in Abstimmung  auf die spezifischen Belange des Gebäudes voraus und  informiert Verbraucher damit objektiv.  In dieser Form  kann der Energieausweis  dann zu einem zusätzlichen  Qualitätsmerkmal und Entscheidungskriterium im Immobilienbereich werden.

Der Verbrauchsausweis resultiert aus dem festgestellten Verbrauch und sagt damit nur indirekt und in starker Abhängigkeit von der Gebäudenutzung etwas zur energetischen Gebäudegüte aus. Der auf dem Verbrauch basierende Energieausweis "formuliert"  also eine ansich aus der Heizkostenabrechnung bekannte Größe in "amtlicher" Fassung. Mit einer Energieberatung kann  aber mehr angeboten werden.