Vor-Ort-Energieberatung
Am Anfang einer qualifizierten Energieberatung für ein bestehendes Gebäude steht die eingehende Inspektion des Gebäudes.
Aufgrund der besonderen Bedeutung dieser „Vor-Ort“ stattfindenden Maßnahme hat der Gesetzgeber vertreten durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierfür den Begriff „Vor-Ort-Beratung“ definiert. Wird z. B. nicht nur eine Beurteilung des Gebäudes gewünscht, sondern sollen auch konkrete Schritte zur energetischen Verbesserung aufgezeigt werden, ist dies optimal mit Erstellung eines Vor-Ort-Beratungsberichtes entsprechend den BAFA Richtlinien möglich. Diese Richtlinien geben einerseits klare Anforderungen an Umfang und Qualität der Energieberatung vor und sind speziell auf die Bedürfnisse energetischer Sanierungsvorhaben angepasst. So sollen bei der Vor-Ort-Beratung nicht nur das Gebäude und seine technischen Einrichtungen eingehend inspiziert und bewertet werden, sondern auch unter Berücksichtigung der spezifischen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten der Ratsuchenden passende Vorschläge zur Umsetzung gemacht werden. Dies kann dann sowohl in einem Sanierungsfahrplan mit Einzelschritten oder einer unmittelbaren umfassenden Sanierung dargestellt werden. Ziel einer solchen energetischen Sanierung soll dabei nach Möglichkeit ein "KfW-Effizienzhaus" sein, um so einerseits einen Beitrag zur Umsetzung der global angestrebten Klimaschutzziele zu leisten und andererseits hierbei die günstigen Fördermöglichkeiten zu nutzen. Dadurch verbessern sich dann in der Regel auch die wirtschaftlichen Randbedingungen für die Durchführung der Maßnahme erheblich.
Die Energieberatung Vor-Ort wird aus diesen Gründen auch erheblich mit öffentlicher finanzieller Unterstützung durch das BAFA gefördert. Diese Förderung beträgt 80% der anfallenden Beratungskosten. Die Beantragung wird über den Energieberater abgewickelt und belastet den Ratsuchenden nicht. Im Rahmen dieser umfassenden Vor-Ort-Beratung können konkrete, wirtschaftlich bewertete und speziell auf das Gebäude abgestimmte Vorschläge zu Energieeinsparmaßnahmen erstellt werden.
Vor-Ort-Begehung
Die Vor-Ort-Begehung dient in erster Linie der genauen Feststellung der energetischen Beschaffenheit der thermischen Gebäudehülle und der Heizungsanlage sowie sonstiger Versorgungsanlagen mit Einfluss auf den Energiehaushalt des Gebäudes wie etwa Lüftungsanlagen.
Zur Festlegung der Randbedingungen für die durchzuführenden Rechnungsschritte zur Gebäudebewertung müssen jedoch auch die Schwachstellen aufgedeckt und bewertet werden. Teilweise sind solche Schwachstellen von nicht unerheblichem Einfluss auf die Bewertung. Insofern sollen einige hier dargestellte Beispiele auch Anregungen für mögliche und auch notwendige und lohnende energetische Sanierungsmaßnahmen geben.
Sind nur noch Reste einer viel zu dünnen Mineralwollmatte zwischen den Sparren zu sehen, kann diese kaum noch nennenswert dämmen. Dies gilt entsprechend bei Beschädigungen der Dämmung, wie dies hier beispielhaft zu sehen und in vielen Dachräumen auch anzutreffen ist.
Soll die Dämmung der oberen Geschossdecke mehr als eine Alibifunktion ausüben, muss sie wesentlich stärker ausgeführt und bei einem genutzten Speicher auch mit einer begehbaren Abdeckung versehen sein.
Aber auch Schwachstellen der Heizungsanlagen oder veraltete Technik der Kessel sind anzutreffen. Auch wenn Prüfprotolle den alten Kesseln zuweilen noch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bestätigen, kann ein ursprünglich für unterschiedliche Brennstoffversorgung konzipierter Kessel in keiner Weise die Effizienz heutiger Brennwertgeräte erreichen. Ein Ersatz lohnt sich hier in jedem Fall. Sowohl bei Heizungsanlagen als auch z.B. bei mit Fernwärme versorgten Gebäuden sind zuweilen auch Armaturen und Regelungen völlig überholt. So wie das hier zu sehen ist, wird es allenfalls und wenig effizient im Keller "schön warm".
Mit Hilfe der Thermografie kann die Beurteilung und Bewertung des Gebäudes ganz maßgeblich verbessert werden, wie dies auf den folgenden Seiten dargestellt ist.
Gebäudedokumentation
Zur Gebäudeinspektion gehört auch die eingehende Sichtung aller verfügbaren Pläne, Zeichnungen und Baubeschreibungen des Gebäudes. Nicht immer sind diese auf dem aktuellen Stand oder können evtl. auch bereits ein ansehnliches Alter aufweisen.
Ausgehend vom Grundriss ist die Ermittlung der Hüllflächen des Gebäudes zur Ermittlung der Wärmeverluste schnell und genau mit einer dreidimensionalen Gebäudedarstellung möglich. Problemlos ist auch eine Zoneneinteilung mit unterschiedlicher Temperierung möglich. Es können sowohl Anbauten wie beispielsweise Wintergärten oder auch komplexere größere Gebäude erfasst werden.
Messungen und Analysen
Temperaturmessungen unterschiedlicher Anforderung wie z.B. von zeitlichen Temperaturverläufen oder Langzeitmessungen etwa zur Erkennung ungünstiger oder wenig effizienter Betriebsweisen sind insbesondere bei größeren Anlagen sinnvoll und nützlich. So können beispielsweise über Abgastemperaturmessungen Aussagen zum sicheren Unterschreiten der Kondensationsgrenze und damit Gewährleistung eines echten Brennwertbetriebes ermittelt werden. Nicht immer ist dies jedoch nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage der Fall, wie dies beispielsweise aus einem der Diagramme direkt ablesbar wird. In solchen Fällen wird dann trotz Einbau eines Brennwertkessels zumindest zeitweise nicht der eigentlich von der Brennwerttechnik erhoffte Einsparungseffekt erzielt.
Systemauswahl
Ist Ihre Heizungsanlage in die Jahre gekommen und soll oder muss sie erneuert werden? Geht es dabei evtl. um eine Vorauswahl für ein wirtschaftlich sinnvolles Systems z. B. mit den Fragen: Wie sieht es bei Nutzung regenerativer Energiequellen aus? Wie sehen die Einsatzbedingungen für eine Pelletheizung aus? Ist Brennwerttechnik optimal? Ist der Einsatz einer Wärmepumpe sinnvoll? Oder passt evtl. bei entsprechender Verteilung des über das Jahr ermittelten Leistungsbedarfs ein kleines Blockheizkraftwerk in Ihre größere Heizzentrale?
Bei diesen Fragen kann ich Ihnen Hilfe anbieten.