Energieausweis
Ein Energieausweis ist nach EnEV vorgeschrieben. Für Neubauten und Nichtwohngebäude gilt dies generell. Auch für bestehende Wohngebäude ist er bei Verkauf oder Vermietung erforderlich und vorlagepflichtig. Während für Gebäude ab fünf Wohneinheiten zwischen dem auf Bedarf und dem auf Verbrauch basierenden Energieausweis gewählt werden kann, ist für die kleineren Gebäude nur der Bedarfsausweis zulässig. Die Erstellung von Energieausweisen auf der Basis des vorliegenden Bedarfs setzt Untersuchungen und Berechnungen in Abstimmung auf die spezifischen Belange des Gebäudes voraus und informiert Verbraucher damit objektiv. In dieser Form ist der Energieausweis dann ein zusätzliches Qualitätsmerkmal und Entscheidungskriterium im Immobilienbereich. Der Verbrauchsausweis resultiert aus dem festgestellten Verbrauch und sagt damit nur indirekt und in starker Abhängigkeit von der Gebäudenutzung etwas zur energetischen Gebäudegüte aus. Der auf dem Verbrauch basierende Energieausweis "formuliert" also eine an sich aus der Heizkostenabrechnung bekannte Größe in "amtlicher" Fassung. Mit einer Energieberatung kann aber mehr angeboten werden.
Die Erstellung eines auf den Bedarf bezogenen Energieausweises ist im Anschluss an die zuvor geschilderte Vor-Ort-Beratung ohne nennenswerten Zusatzaufwand möglich. Selbstverständlich kann der Energieausweis auch unabhängig davon ausgestellt werden.